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Dienstag, den 24. November 2009 um 21:27 Uhr |
Richtlinien zur finanziellen Unterstützung von Konzerten
Der Verein kann Konzerte finanziell unterstützen.
Der Vorstand beschließt über die Höhe der Unterstützung nach Vorlage der entgültigen Abrechnung.
Voraussetzungen:
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Es handelt sich um ein Konzert mit Alter Musik in historischer Aufführungspraxis.
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Der schriftliche Antrag an den Vorstand erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn des Konzerttermins.
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Der Antrag enthält Angaben zu
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Programm,
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Mitwirkenden und
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Finanzierung
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Der Verein wird mit Name und Vereinslogo erwähnt in
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Flyer,
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Plakat,
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Pressetext und
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Programm.
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Der Verein darf auf der Veranstaltung für sich werben.
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Aktualisiert ( Samstag, den 20. Februar 2010 um 13:56 Uhr )
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